Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gutshof Marienthal, Ralf Schwanzer, Sandweg 15, 17309 Viereck OT Marienthal
1. Ralf Schwanzer ist Eigentümer und Vermieter der Ferienwohnungen. Die Rechtsbeziehungen zwischen Ralf Schwanzer – nachfolgend Vermieter genannt- und dem Kunden werden durch diese AGB geregelt.
2. Der Leistungsgegenstand des Vertrages zwischen dem Vermieter und dem Kunden wird ausschließlich bestimmt durch die Angaben und Beschreibungen der Internetseite www.gutshof-marienthal.de und der dort angegebenen Preise, welche am Buchungstag für den gewünschten Belegungszeitraum gültig sind.
3. Der Vertrag kommt mit der Übersendung der Buchungsbestätigung an den Kunden – auch bei Onlinebuchungen - zustande. Alle darauf befindlichen Angaben sind vom Kunden zu prüfen und werden Vertragsbestandteil. Der Kunde haftet für alle Mitreisenden. Die Anzahl der Reisenden muss in der Buchung angegeben werden. Babys und Kinder zählen hierbei als Personen. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung sind innerhalb von 14 Tagen 50% der Vertragssumme zu leisten. Der Restbetrag und die Kaution (Pkt.4) muss spätestens 14 Tage vor vertraglich vereinbarter Objektübernahme bei dem Vermieter eingegangen sein. Sollte die Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Anreise getätigt werden, ist der Gesamtbetrag sofort zu überweisen. Erst bei vollständiger Bezahlung der Vertragssumme sowie der Kaution wird dem Kunden der Schlüssel der Ferienwohnung ausgehändigt. Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste.
4. Der Kunde hat das Ferienobjekt pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner gebuchten Aufenthaltszeit entstandenen Schäden dem Vermieter zu melden. Für fehlende, beschädigte oder entzwei gegangene Gegenstände haftet der Kunde. Bei Auszug ist das Ferienobjekt besenrein zu übergeben. Evtl. verstelltes Inventar ist an den ursprünglichen Platz zurückzuräumen, die Küche zu reinigen und das Geschirr abzuwaschen. Sollten beim Auszug Schäden entdeckt werden, die beim Einzug nicht vorhanden waren, so hat der Vermieter das Recht, die Kosten der Beseitigung von der Mietkaution abzuziehen. Die Kosten der Endreinigung deckt die Säuberung des Hauses bei gewöhnlicher Verschmutzung ab. Darüber hinausgehender Reinigungsaufwand wird ebenso von der Kaution in Abzug gebracht. Die Mietkaution wird innerhalb von 7 Tagen nach Ende des Reisezeitraumes an den Mieter zurücküberweisen.
5. Ort- bzw. Objektprospekte haben lediglich informierenden Charakter, ohne Gewährleistung für deren Inhalt. Örtliche Gegebenheiten, die nicht das Ferienobjekt betreffen, sind nicht Gegenstand des Vertrages. Das gilt insbesondere für Entfernungsangaben zu Restaurants, Gaststätten o.ä., da sich hier die Sachlage - ohne Einflussmöglichkeiten des Vermieters - kurzfristig ändern kann. Die Wohneinheiten dürfen nur mit der Maximalzahl an Personen, die aus der Hausbeschreibung der jeweils gebuchten Ferienwohnung hervorgeht, belegt werden. Kinder und Babys gelten als volle Personen. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen auszuweisen oder aber für diese einen Aufpreis zu verlangen. Bei Überbelegung steht in der Regel für die überzählige Person keine Schlafgelegenheit und entsprechende Wohnausstattung zur Verfügung.
6. Der vereinbarte Preis deckt die in der Preisliste beschriebenen Leistungen ab. Nebenkosten für in Anspruch genommene Zusatzleistungen, wie z.B. Brötchenservice, Frühstück, Sauna, Holz, etc., werden zusätzlich berechnet und sind an den Vermieter zu entrichten.
7. Haustiere dürfen mitgebracht werden. Sie sind mit der Buchung anzumelden und kostenfrei. Lediglich in der FeWo im Gutshaus sind Haustiere nicht gestattet.
8. Der vereinbarte Preis enthält neben den reinen Mietkosten keine Gebühren für die Reiserücktrittsversicherung und für eine Reisehaftpflichtversicherung. Empfehlenswert ist der Abschluss dieser Versicherungen.
9. Der Kunde kann jederzeit von dem vertraglich vereinbarten Belegungstermin durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist auch bei telefonischer Buchung der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Bei Rücktritt vom Vertrag wird in jedem Falle eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € erhoben. Die zusätzlich entstehenden Stornogebühren entstehen nach folgender Staffelung:
• Bis zum 31. Tag vor dem vereinbarten Belegungstermin werden Stornokosten in Höhe von 50% der Vertragssumme berechnet;
• bei Rücktritt vom Vertrag in der Zeit vom 31. Tag bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Belegungstermin werden Stornokosten in Höhe von 70% der Vertragssumme berechnet;
• danach werden Stornokosten in Höhe von 95% der Vertragssumme berechnet;
Der Kunde hat die Möglichkeit der Nachweisführung, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Bei vorzeitiger Abreise entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.
10. Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines Kaufmannes. Er ist verpflichtet, die Leistungen so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften haben und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.
Insbesondere haftet der Vermieter für:
a) Bearbeitung der Anmeldung
b) Organisation, Reservierung und zur Verfügungstellung der Leistungen gemäß Vertrag
c) Ausstellung und Absendung der Unterlagen.
Falls der Kunde seine Buchungsbestätigung nicht rechtzeitig vor Abreise erhalten hat, hat er den Vermieter umgehend zu benachrichtigen. Beanstandungen sind unverzüglich an Ort und Stelle durch eine schriftliche Mängelrüge dem Vermieter geltend zu machen. Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass die beanstandeten Mängel unverzüglich behoben werden. Dem Vermieter übersandte Beanstandungen werden von diesem im Interesse einer vertragsrichtigen Regelung sofort bearbeitet. Falls eine Beanstandung nicht zum frühest möglichen Zeitpunkt dem Vermieter mitgeteilt wird und ihm dadurch die Möglichkeit einer Schadens- oder Mängelbeseitigung ganz oder teilweise genommen wird, kann jeglicher Minderungsanspruch ausgeschlossen werden.
11. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Stand: 10/2015